Ja.
Leider gehören Reifenpannen in Form eines platten Reifens zum Autofahren dazu. Als Mieter musst Du solche Reifenpannen beheben, die während der Fahrt auftreten. Außerdem bist Du für alle Schäden verantwortlich, die durch die Reifenpanne möglicherweise entstehen.
Als Mieter hast Du aber nicht die finanziellen Folgen einer Reifenpanne zu tragen, wenn professionell dokumentiert wird, dass die Reifenpanne (der Platten) verursacht wurde, weil der Reifen 1) beschädigt war, 2) bereits zu Beginn der Fahrt extrem abgenutzt und nicht verkehrstauglich war, 3) bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht richtig aufgepumpt war, 4) eine Profiltiefe von weniger als 4/32 Inch (ca. 3,1 mm) aufwies, 5) Zeichen von Trockenfäule aufwies oder 6) älter als sechs Jahre ist.
In allen Fällen ist das individuelle Schutzpaket, das von den beteiligten Parteien gewählt wurde, für Ansprüche aus der Reifenpanne gültig. Wenn Du Dich als Mieter für den Premium-, Basis- oder Minimalschutz entscheidest bzw. auf den Schutz durch Turo verzichtest, gilt der Haftungsausschluss des Schutzpakets. Wenn Du Dich als Vermieter für den Premium-, Standard- oder Basisschutz entscheidest, kommt die jeweils festgeschriebene Selbstbeteiligung zum Tragen.
Im Falle einer Reifenpanne musst Du als Mieter die Pannenhilfe kontaktieren, um den Reifen durch den Ersatzreifen austauschen zu lassen, und danach die weiteren Schritte mit Deinem Vermieter absprechen. Falls eine Reparatur des Reifens möglich ist, sollte dieser Option der Vorzug gegeben werden. Falls die Seitenwand des Reifens beschädigt oder eine Reparatur nicht möglich ist, bist Du als Mieter für den Austausch des betreffenden Reifens verantwortlich (ohne jeglichen Preisnachlass, auch nicht anteilmäßig auf der Basis der gefahrenen Strecke); Du bist aber nicht verantwortlich für den Austausch einer der anderen, nicht beschädigten Reifen. Du benötigst als Mieter die Genehmigung des Vermieters, den Reifen auszutauschen, und der Austauschreifen muss entweder die gleiche bzw. eine höhere Qualität nachweisen.
Wenn Mieter und Vermieter sich nicht in der oben beschriebenen Weise auf die Vorgehensweise einigen können, werden Schadenersatzansprüche durch das jeweils gewählte Schutzpaket geregelt.