Wenn Du in einer Region ansässig bist, in der es in den Wintermonaten häufig Schnee und Eis gibt, musst Du sicherstellen, dass Dein Fahrzeug mit entsprechenden Winterreifen (bzw. Schneeketten) ausgestattet ist. Wir empfehlen Dir dringend, Dein Fahrzeug immer für das entsprechende Wetter zu rüsten, da Mieter ein Fahrzeug ablehnen können, wenn sie sich darin nicht behaglich oder sicher fühlen.
Vermieter in Kanada
In bestimmten kanadischen Regionen herrscht Winterreifenpflicht. Alle auf Turo eingestellten Vermieter müssen die Gesetze und Vorschriften für Fahrzeuge, Sicherheit, Zustand und Betrieb in ihrer Region erfüllen. Wenn Du Dein Fahrzeug in Kanada einstellen willst, MUSST DU sicherstellen, dass es in den Wintermonaten gemäß den Vorschriften der jeweiligen Zulassungsprovinz gerüstet ist. Wenn Fahrzeuge nicht entsprechend gerüstet sind, können Stornierungen vorgenommen werden, bei denen dem Vermieter keinerlei Einnahmen zustehen, und dies kann sogar eine Löschung der Fahrzeuge von der Plattform zur Folge haben.
Für Fahrzeuge in der Provinz Quebec herrscht gesetzliche Winterreifenpflicht vom 15. Dezember bis zum 15. März, wie im Folgenden beschrieben. Bitte prüfe die entsprechenden Anforderungen für Deine Provinz oder Region.
Vermieter in Deutschland
Gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland sind alle Kraftfahrzeuge mit eindeutig gekennzeichneten Winter- bzw. Allwetterreifen für Eis, Schnee und matschige Straßenverhältnisse auszustatten. Allwetterreifen sind zwar ausreichend, doch Winterreifen wurden speziell für Matsch und Schnee entwickelt und sind für Fahrten bei schwierigen Winterbedingungen besser geeignet (Du erkennst sie an der Schneeflocke bzw. dem „M+S“-Logo). Die Nutzung von Spikereifen ist untersagt.
Alle auf Turo eingestellten Vermieter müssen die Gesetze und Vorschriften für Fahrzeuge, Sicherheit, Zustand und Betrieb in ihrer Region erfüllen. Wenn Du Dein Fahrzeug in Deutschland einstellen willst, MUSST DU sicherstellen, dass es in den Wintermonaten gemäß den Vorschriften der Bundesrepublik gerüstet ist. Wenn Fahrzeuge nicht entsprechend gerüstet sind, können Stornierungen vorgenommen werden, bei denen dem Vermieter keinerlei Einnahmen zustehen, und dies kann sogar eine Löschung der Fahrzeuge von der Plattform zur Folge haben.
Obwohl das Gesetz keinen bestimmten Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen vorsieht, lautet die wohlbekannte Richtschnur „von Oktober bis Ostern“ und ist hilfreich, auch wenn die tatsächlichen Witterungsbedingungen der entscheidende Faktor zur Verwendung von Winterreifen sein sollten. Bitte erkundige Dich nach allen deutschen Gesetzen zur Reifensicherheit.